Grundbuchblatt

Grundbuchblatt – Aufbau und Bedeutung

Das Grundbuchblatt ist die Seite im Grundbuch, unter der ein einzelnes Grundstück mit einer eindeutigen Blattnummer geführt wird. Es ist das zentrale Dokument für alle rechtlichen Informationen zu einem Grundstück.

Bestandteile des Grundbuchblatts

Das Grundbuchblatt gliedert sich in: Bestandsverzeichnis (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer, Nutzungsart, Fläche), Abteilung I (Eigentümer und Erwerbsgrund), Abteilung II (Dienstbarkeiten, Reallasten, Vorkaufsrechte) und Abteilung III (Grundpfandrechte).

Einsichtnahme

Das Grundbuch kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer, Sachverständige, Notare und Gläubiger haben Einsichtsrecht. Ergänzend ist stets das Baulastenverzeichnis einzusehen.

Relevanz für Gutachter

Ein aktueller Grundbuchauszug ist Pflichtbestandteil jedes Verkehrswertgutachtens. Alle drei Abteilungen werden auf wertrelevante Einträge geprüft und im Gutachten dokumentiert.

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