Bewertungsverfahren – Überblick über die normierten Verfahren
Unter Bewertungsverfahren versteht man die methodischen Ansätze zur Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken und Gebäuden. Die ImmoWertV normiert drei Hauptverfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Das Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert durch Heranziehen tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte. Es liefert bei ausreichender Datenbasis die marktnächsten Ergebnisse und wird vor allem bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet.
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren basiert auf den nachhaltig erzielbaren Reinerträgen einer Immobilie. Es eignet sich besonders für Renditeobjekte wie Mehrfamilienhäuser und Bürogebäude.
Das Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert auf Basis der Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung, zuzüglich Bodenwert. Der Sachwert wird über den Marktanpassungsfaktor an das Marktgeschehen angepasst.
