Vergleichswert – Definition und Ermittlung
Der Vergleichswert ist das Ergebnis des Vergleichswertverfahrens. Er wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke oder Gebäude abgeleitet und ist der marktnächste aller Wertindikatoren, da er unmittelbar auf realem Marktgeschehen basiert.
Vergleichswert für unbebaute Grundstücke
Bei unbebauten Grundstücken ergibt sich der Vergleichswert direkt aus dem angepassten Bodenrichtwert oder aus direkten Vergleichskaufpreisen ähnlicher Grundstücke. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses ist dabei der wichtigste Ausgangswert.
Vergleichswert für bebaute Grundstücke
Für bebaute Grundstücke werden Vergleichskaufpreise ähnlicher Objekte herangezogen und auf das Bewertungsobjekt normiert – z. B. als Preis je m² Wohnfläche. Alternativ können vom Gutachterausschuss veröffentlichte Vergleichsfaktoren verwendet werden.
Vergleichswert als Verkehrswertindikator
Der Vergleichswert bildet nach Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale (boG) den Verkehrswert ab. Er ist der bevorzugte Wertindikator, wenn ausreichend Vergleichsdaten vorliegen. Bei unzureichender Datenlage wird er durch Sachwert oder Ertragswert ergänzt oder ersetzt.
