Reinertrag – Definition und Berechnung
Der Reinertrag ist das Ergebnis nach Abzug der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten vom Jahresrohertrag. Er repräsentiert die tatsächlich verfügbare Ertragskraft einer Immobilie und ist die zentrale Rechengröße im Ertragswertverfahren.
Berechnung
Reinertrag = Rohertrag − Verwaltungskosten − Instandhaltungskosten − Mietausfallwagnis. Für den Gebäudeertragsanteil wird anschließend die Bodenwertverzinsung (Bodenwert × Liegenschaftszinssatz) abgezogen.
Nachhaltiger Reinertrag
Maßgeblich ist der nachhaltig erzielbare Reinertrag. Ein höherer Reinertrag führt bei gleichem Liegenschaftszinssatz direkt proportional zu einem höheren Ertragswert.
