Außenanlagen – Definition und Bedeutung in der Immobilienbewertung
Außenanlagen umfassen alle baulichen und gärtnerischen Anlagen auf einem Grundstück, die nicht zum eigentlichen Gebäude gehören: Einfriedungen, Wege, Terrassen, Stellplätze, Carports, Gartenanlagen, Pools und sonstige Nebenanlagen. Im Sachwertverfahren werden sie als eigenständiger Wertbestandteil erfasst.
Bewertung von Außenanlagen
Im Sachwertverfahren werden Außenanlagen neben dem Gebäudewert und dem Bodenwert separat ausgewiesen. Grundlage sind die Normalherstellungskosten sowie der Alterswertabschlag entsprechend der Restnutzungsdauer.
Einfluss auf den Verkehrswert
Hochwertige Außenanlagen können den Verkehrswert positiv beeinflussen, insbesondere bei Wohnimmobilien mit repräsentativem Gartenbereich. Vernachlässigte Außenanlagen wirken dagegen wertmindernd und können als boG abgezogen werden.
Abgrenzung zum Gebäudewert
Außenanlagen werden im Sachwertverfahren separat ausgewiesen und fließen in den vorлäufigen Sachwert ein. Im Ertragswertverfahren spielen sie in der Regel eine untergeordnete Rolle.
