Anliegerbeiträge

Anliegerbeiträge – Definition und Bedeutung für Grundstückseigentümer

Anliegerbeiträge (auch: Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge) sind Abgaben, die Gemeinden von Grundstückseigentümern erheben können, wenn öffentliche Verkehrsflächen oder Versorgungseinrichtungen neu gebaut, ausgebaut oder erneuert werden und die angrenzenden Grundstücke dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten.

Rechtsgrundlagen

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen richtet sich nach §§ 127 ff. BauGB. In einigen Bundesländern (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) wurden Straßenbaubeiträge mittlerweile abgeschafft. Der Erschließungszustand des Grundstücks bestimmt, ob noch Beitragspflichten bestehen.

Auswirkungen auf den Grundstückswert

Anliegerbeiträge können erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. Bei der Verkehrswertermittlung sind ausstehende Anliegerbeiträge als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal (boG) wertmindernd zu berücksichtigen. Sie reduzieren den effektiv erzielbaren Bodenwert spürbar.

Erschließungszustand und Beitragspflicht

Ein Grundstück gilt als beitragsrechtlich erschlossen, wenn alle Erschließungskosten bereits abgegolten sind. Sachverständige holen hierzu Auskunft beim zuständigen Tiefbauamt oder der Gemeindeverwaltung ein.

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