Sondernutzungsrecht – Definition und Bedeutung
Das Sondernutzungsrecht ist das Recht eines Wohnungseigentümers, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss der anderen Miteigentümer allein zu nutzen. Es begründet kein Sondereigentum, sondern ist ein Nutzungsrecht an gemeinschaftlichem Eigentum.
Typische Sondernutzungsrechte
Häufige Sondernutzungsrechte betreffen: Gartenflächen, Stellplätze im Freien oder in der Tiefgarage, Terrassen, Dachterrassen sowie Kellerräume. Sie werden in der Teilungserklärung geregelt und sollten zur Sicherung im Grundbuch eingetragen werden.
Wertrelevanz
Sondernutzungsrechte erhöhen den Verkehrswert einer Eigentumswohnung, da sie die Nutzungsmöglichkeiten erweitern. Ein Gartennutzungsrecht oder ein Tiefgaragenstellplatz können den Wert spürbar steigern. Sachverständige berücksichtigen dies bei der Vergleichswertermittlung.
