Leitungsrecht

Leitungsrecht – Definition und Wertauswirkungen

Das Leitungsrecht ist eine Grunddienstbarkeit, die dem Berechtigten erlaubt, Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Telekommunikation) über oder unter einem Grundstück zu verlegen und zu betreiben. Es wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

Entstehung

Leitungsrechte entstehen durch vertragliche Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Leitungsträger (z. B. Energieversorger) und werden notariell beurkundet. Sie zählen zu den Lasten und Beschränkungen des belasteten Grundstücks.

Wertminderung durch Leitungsrechte

Leitungsrechte können den Verkehrswert mindern, insbesondere wenn die Leitungstrasse die Bebauungsmöglichkeiten einschränkt oder Hochspannungsleitungen optische Beeinträchtigungen verursachen. Die Wertminderung wird als boG erfasst.

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