Bauordnungsrecht

Bauordnungsrecht – Definition und Abgrenzung

Das Bauordnungsrecht ist das Recht der Länder, das technische und sicherheitsbezogene Anforderungen an Bauvorhaben regelt: Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz, Abstandsflächen und Gebäudegestaltung. Rechtsgrundlage ist die jeweilige Landesbauordnung (LBO).

Abgrenzung zum Bauplanungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist strikt vom Bauplanungsrecht zu trennen: Während das Bauplanungsrecht (BauGB, BauNVO) regelt, was gebaut werden darf, regelt das Bauordnungsrecht, wie gebaut werden muss.

Zuständigkeit der Länder

Das Bauordnungsrecht ist Ländersache. In Baden-Württemberg gilt die LBO BW. Die Inhalte sind bundesweit ähnlich, unterscheiden sich aber in Details – z. B. hinsichtlich Abstandsflächen oder genehmigungsfreien Vorhaben.

Relevanz für die Immobilienbewertung

Verstöße gegen das Bauordnungsrecht können zu behördlichen Anordnungen bis hin zur Abrissverfügung führen. Sachverständige prüfen die bauordnungsrechtliche Konformität als Bestandteil ihrer Gutachtenarbeit und erfassen Verstöße als boG.

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