Abbauland

Abbauland – Definition und Bedeutung

Als Abbauland werden Flächen bezeichnet, die zur Gewinnung von Bodenschätzen wie Sand, Kies, Ton, Torf oder Gestein genutzt werden oder für eine solche Nutzung vorgesehen sind. Der Begriff ist insbesondere im Bereich der Grundstücksbewertung relevant, da Abbauflächen einer besonderen Wertermittlungsmethodik bedürfen.

Bewertung von Abbauland

Die Wertermittlung bei Abbauland unterscheidet sich grundlegend von der Bewertung landwirtschaftlicher oder baulich genutzter Flächen. Entscheidend sind das vorhandene Abbauvolumen, die Qualität der Bodenschätze, die verbleibende Abbaudauer sowie etwaige Rekultivierungspflichten. Häufig kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz, wobei der kapitalisierte Abbauertrag unter Abzug der Kosten den wesentlichen Wertbestandteil bildet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Für Abbauland sind in der Regel bergrechtliche oder naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich. Die Zulässigkeit des Abbaus richtet sich nach dem Bundes-Berggesetz (BBergG), den jeweiligen Landesberggesetzen sowie ggf. nach bauleitplanerischen Festsetzungen. Der Außenbereich ist häufig der planungsrechtliche Rahmen für Abbauflächen.

Besonderheiten bei der Verkehrswertermittlung

Im Ertragswertverfahren wird Abbauland bewertet, wobei Marktpreise für vergleichbare Rohstoffe und die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Abbaubetriebs berücksichtigt werden. Der Bodenwert nach Abschluss des Abbaus (Rekultivierungswert) ist ebenfalls wertbestimmend.

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