Vergleichsfaktor

Vergleichsfaktor – Definition und Anwendung

Der Vergleichsfaktor ist eine vom Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung abgeleitete Kennzahl, die als Bezugsgröße im Vergleichswertverfahren für bebaute Grundstücke dient. Er wird als Preis je Einheit (z. B. €/m² Wohnfläche) ausgewiesen und ermöglicht die direkte Ableitung von Vergleichswerten ohne aufwändige Einzelfallrecherche.

Arten von Vergleichsfaktoren

Gutachterausschüsse veröffentlichen verschiedene Vergleichsfaktoren: Gebäudevergleichsfaktoren (€/m² Wohnfläche für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen), ertragswertbezogene Vergleichsfaktoren sowie spezielle Faktoren für bestimmte Objektarten. Die Faktoren werden nach Lage, Baujahr, Ausstattung und anderen Merkmalen differenziert.

Anwendung im Vergleichswertverfahren

Verkehrswert = Wohnfläche × Vergleichsfaktor × ggf. Korrekturfaktoren für Abweichungen

Der Vergleichsfaktor liefert schnell einen ersten marktorientierten Wertansatz. Er ist besonders nützlich, wenn keine ausreichende Zahl direkter Vergleichskaufpreise vorliegt.

Grenzen der Methode

Vergleichsfaktoren sind Durchschnittswerte und berücksichtigen individuelle Besonderheiten nicht. Grundstücke mit ungewöhnlicher Lage, besonderem Zuschnitt oder besonderen Belastungen erfordern zusätzliche Anpassungen. Sachverständige nutzen Vergleichsfaktoren daher als Plausibilisierungsinstrument, nicht als alleinige Bewertungsgrundlage.

Verwandte Begriffe