Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Definition und Inhalt
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine Bundesrechtsverordnung, die die Berechnung der Wohnfläche von Wohnungen einheitlich regelt. Sie gilt seit dem 1. Januar 2004 und löste die II. Berechnungsverordnung als maßgebliches Regelwerk für die Wohnflächenberechnung ab.
Regelungsinhalt
Die WoFlV legt fest: Welche Räume zur Wohnfläche zählen, wie Flächen unter Dachschrägen anzurechnen sind (unter 1 m: 0 %, 1–2 m: 50 %, über 2 m: 100 %), wie Balkone, Terrassen und Loggien anzurechnen sind (in der Regel 25–50 %), und welche Flächen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche zählen (z. B. Keller, Heizungsräume).
Anwendungsbereich
Die WoFlV gilt in erster Linie für Sozialwohnungen und öffentlich geförderten Wohnraum. Im freien Markt ist sie dispositiv, wird aber als Branchenstandard anerkannt und häufig vertraglich vereinbart. In Streitfällen zur Mietminderung wegen Flächenabweichung hat die Rechtsprechung die WoFlV als Maßstab etabliert.
Bedeutung für Vermieter und Sachverständige
Vermieter sollten die Wohnfläche ihrer Objekte nach WoFlV korrekt ermitteln, um Mietminderungsansprüche zu vermeiden. Sachverständige berechnen die Wohnfläche im Rahmen von Gutachten stets nach WoFlV und dokumentieren die Berechnung transparent – insbesondere bei Dachgeschosswohnungen mit komplexen Grundrissen.
