Nutzfläche – Definition und Abgrenzung
Die Nutzfläche ist die Fläche, die dem Zweck des Gebäudes entsprechend genutzt werden kann. Sie ist Teil der Nettogrundfläche (NGF) nach DIN 277 und schließt Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser) und Technikflächen aus. Bei Gewerbeimmobilien ist sie die übliche Bezugsgröße für Mietpreise.
Nutzfläche nach DIN 277
Nach DIN 277 gliedert sich die Nettogrundfläche in: Nutzungsfläche (NUF) (alle genutzten Räume), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF). Die Nutzfläche ist kleiner als die BGF, aber größer als die Wohnfläche nach WoFlV.
Bedeutung in der Bewertung
Bei Gewerbeimmobilien bildet die Nutzfläche (Mietfläche nach gif) die Grundlage für die Ertragberechnung. Sachverständige ermitteln die Nutzfläche aus Plänen und prüfen sie bei der Objektbesichtigung.
