Verkehrsfläche – Definition und Bedeutung
Als Verkehrsfläche werden Flächen bezeichnet, die dem öffentlichen oder privaten Verkehr dienen: Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen. Im Bebauungsplan werden öffentliche Verkehrsflächen als Festsetzung dargestellt und sind der Bebauung entzogen.
Verkehrsfläche in der DIN 277
In der DIN 277 bezeichnet die Verkehrsfläche (VF) den Teil der Nettogrundfläche eines Gebäudes, der der Erschließung der Nutzungsflächen dient: Flure, Treppenhäuser, Aufzüge. Sie ist Teil der BGF, aber kein nutzbarer Raum im Sinne der Nutzfläche.
Bewertungsrelevanz
Grundstücke oder Teile, die als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt sind, haben deutlich niedrigere Werte als Bauland. Bei der Bodenwertermittlung werden solche Flächen separat bewertet oder abgegrenzt.
