AfA-Bemessungsgrundlage

AfA-Bemessungsgrundlage – Definition und Ermittlung

Die AfA-Bemessungsgrundlage ist der Wertanteil einer Immobilie, der steuerlich abgeschrieben werden darf. Da Grund und Boden nicht dem Wertverzehr unterliegt, muss beim Erwerb einer bebauten Immobilie der Gesamtkaufpreis auf den Gebäudeanteil und den Bodenwertanteil aufgeteilt werden. Nur der Gebäudeanteil bildet die AfA-Bemessungsgrundlage.

Aufteilung von Grund und Gebäude

Die Finanzverwaltung stellt eine vereinfachte Arbeitshilfe zur Aufteilung zur Verfügung, die jedoch häufig zu einem zu hohen Bodenwert führt. Ein sachverständiges AfA-Gutachten kann einen höheren Gebäudeanteil nachweisen und damit die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) erhöhen.

Bedeutung eines AfA-Gutachtens

Ein AfA-Gutachten durch einen Sachverständigen ermittelt den Bodenwert (z. B. anhand des Bodenrichtwerts) und den Gebäudewert separat. Das Ergebnis kann gegenüber dem Finanzamt als Nachweis verwendet werden und führt bei hohem Gebäudeanteil zu erheblichen Steuervorteilen.

Praktische Relevanz

Besonders bei Immobilien in begehrten Lagen mit hohen Bodenpreisen wie Heidelberg kann die korrekte Aufteilung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Der Bodenwertanteil kann hier 60–80 % des Gesamtkaufpreises betragen, was die AfA-Bemessungsgrundlage stark reduziert.

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