Bodenwertanteil – Definition und steuerliche Relevanz
Der Bodenwertanteil bezeichnet den prozentualen oder absoluten Anteil des Bodenwerts am Gesamtverkehrswert einer bebauten Immobilie. Die Aufteilung ist insbesondere für steuerliche Zwecke bedeutsam, da der Boden nicht abgeschrieben werden darf (keine AfA).
Steuerliche Bedeutung
Da Grund und Boden keinem Wertverzehr unterliegt, ist nur der Gebäudeanteil steuerlich abschreibbar. Je höher der Bodenwertanteil, desto geringer die AfA-Bemessungsgrundlage. In begehrten Lagen wie Heidelberg kann der Bodenwertanteil 60–80 % des Gesamtpreises betragen.
Ermittlung des Bodenwertanteils
Der Bodenwert (auf Basis des Bodenrichtwerts) wird dem Gesamtverkehrswert gegenübergestellt. Die Differenz ergibt den Gebäudewertanteil als Grundlage für die AfA. Ein AfA-Gutachten belegt dies gegenüber dem Finanzamt.
Relevanz in der Bewertungspraxis
Insbesondere in Ballungsräumen kann eine korrekte Ermittlung des Bodenwertanteils zu erheblichen Steuervorteilen für Immobilieninvestoren führen. Sachverständige des Büros Feindler erstellen AfA-Gutachten auf normierter Grundlage.
