Abrechnungsspitze

Abrechnungsspitze – Definition und Bedeutung

Die Abrechnungsspitze ist ein Begriff aus dem Umlegungsrecht und bezeichnet den Ausgleichsbetrag, der sich nach Abschluss eines Umlegungsverfahrens ergibt, wenn der Wert des zugeteilten Grundstücks vom Wert der eingebrachten Fläche abweicht. Sie kann positiv (Nachforderung) oder negativ (Rückerstattung) sein.

Entstehung der Abrechnungsspitze

Im Rahmen der Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB werden Grundstücke neu geordnet und zusammengelegt. Da eine exakte wertgleiche Zuteilung in der Praxis kaum möglich ist, entsteht am Ende des Verfahrens regelmäßig eine Differenz zwischen dem eingebrachten Bodenwert und dem zugeteilten Wert. Diese Differenz ist die Abrechnungsspitze.

Ausgleich der Abrechnungsspitze

Ist der zugeteilte Grundstückswert höher als der eingebrachte, hat der Eigentümer eine Mehrzuteilung erhalten und muss die Differenz in Geld ausgleichen (positive Abrechnungsspitze). Bei einer Minderzuteilung erhält der Eigentümer umgekehrt eine Ausgleichszahlung. Der Verkehrswert der eingebrachten und zugeteilten Flächen bildet die Berechnungsgrundlage.

Bedeutung für die Wertermittlung

Für Sachverständige ist die Abrechnungsspitze bei der Bewertung von Grundstücken innerhalb eines laufenden oder abgeschlossenen Umlegungsverfahrens von Bedeutung. Sie beeinflusst den tatsächlichen Nettowert des Grundstücks und muss bei der Ermittlung des Verkehrswerts entsprechend berücksichtigt werden.

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