Bestandsschutz – Definition und rechtliche Bedeutung
Der Bestandsschutz ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (Art. 14 GG), das dem Eigentümer erlaubt, ein legal errichtetes Gebäude auch dann weiter zu nutzen, wenn es nach aktuellem Recht nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Er schützt vor nachträglichen Planungsänderungen.
Formeller und materieller Bestandsschutz
Der formelle Bestandsschutz knüpft an die erteilte Baugenehmigung an. Der materielle Bestandsschutz greift auch ohne Genehmigung, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung den damals geltenden Vorschriften des Bauordnungsrechts entsprach.
Grenzen des Bestandsschutzes
Der Bestandsschutz erlischt bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen, bei längerem Leerstand oder aufgegebener Nutzung sowie bei Nutzungsabweichung. Dann bedarf es einer neuen Baugenehmigung nach aktuellem Recht. Im Extremfall droht eine Abrissverfügung.
Bedeutung für die Immobilienbewertung
Bei der Wertermittlung ist zu prüfen, ob ein Gebäude bestandsgeschützt ist. Gebäude ohne gültige Genehmigung und ohne Bestandsschutz sind mit einem erheblichen Wertabschlag zu versehen. Sachverständige dokumentieren dies als boG.
