Denkmalschutz – Definition und Auswirkungen auf den Immobilienwert
Denkmalschutz bezeichnet den öffentlich-rechtlichen Schutz von Bauwerken, Ensembles oder Gartenanlagen, die aus historischen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen erhaltenswert sind. Die Rechtsgrundlage bilden die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer.
Pflichten des Denkmaligentümers
Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude sind verpflichtet, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen. Veränderungen, Instandsetzungen oder Nutzungsänderungen bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Dies erhöht die Instandhaltungskosten erheblich und beeinflusst die Bewirtschaftungskosten.
Auswirkungen auf den Verkehrswert
Denkmalschutz hat ambivalente Wertauswirkungen: Einerseits mindern die Nutzungseinschränkungen und höheren Kosten den Wert. Andererseits können steuerliche Vorteile (erhöhte AfA nach § 7i EStG), Fördermittel und die besondere Attraktivität historischer Gebäude werterhhöhend wirken.
Steuerliche Vorteile
Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude können erhöhte Abschreibungen nach § 7i EStG (Vermieter) bzw. § 10f EStG (Eigennutzer) in Anspruch nehmen. Dies macht Denkmalobjekte für Investoren interessant. Ein AfA-Gutachten kann den steuerlich relevanten Anteil präzise bestimmen.
