Verkehrswertgutachten Erbschaft – Erbschaftsteuer rechtssicher optimieren
Ein Verkehrswertgutachten im Erbfall kann die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren und Streit unter Erben vermeiden. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt rechtssichere Gutachten, die vom Finanzamt als Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts anerkannt werden.
Warum brauchen Sie ein Gutachten bei Erbschaft?
Das Finanzamt bewertet geerbte Immobilien nach dem Bewertungsgesetz – oft zu hoch. Ein Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen kann den tatsächlich niedrigeren Marktwert nachweisen. Das Finanzamt ist nach § 198 BewG verpflichtet, diesen niedrigeren Wert anzusetzen.
Typische Einsparung durch das Gutachten
Bei einem vom Finanzamt angesetzten Wert von 600.000 € und einem gutachterlich nachgewiesenen Verkehrswert von 480.000 € ergibt sich eine Bemessungsgrundlagen-Reduzierung von 120.000 €. Je nach Erbschaftsteuerklasse spart das zwischen 10.000 € und 50.000 € Steuern.
Weitere Einsatzbereiche im Erbfall
- Nachlassbewertung – Gesamterfassung des Immobilienvermögens
- Pflichtteilsberechnung – neutrales Gutachten bei Pflichtteilsansprüchen
- Erbteilung – gerechte Aufteilung des Immobilienbesitzes unter Miterben
- Testamentsvollstreckung – Wertfeststellung für den Nachlassbestand
So gehen Sie vor
- Kostenfreie Erstberatung – Einschätzung des Einsparpotenzials
- Beauftragung und Unterlagenübermittlung
- Objektbesichtigung und Gutachtenerstellung
- Einreichung beim Finanzamt
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