Verkehrswertgutachten Finanzamt – Steuern sparen mit dem richtigen Gutachten
Das Finanzamt bewertet Immobilien bei Erbschaft und Schenkung oft zu hoch. Ein Verkehrswertgutachten gegenüber dem Finanzamt weist den tatsächlich niedrigeren Marktwert nach und reduziert die Steuerbelastung legal und dauerhaft. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt finanzamtanerkannte Gutachten im Raum Heidelberg.
Rechtliche Grundlage
§ 198 Bewertungsgesetz (BewG) verpflichtet das Finanzamt, einen durch Gutachten nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert anzusetzen. Voraussetzung ist ein Gutachten eines qualifizierten Immobiliengutachters nach ImmoWertV.
Anwendungsfälle
- Erbschaftsteuer: Niedrigerer Wert senkt die Steuerbemessungsgrundlage
- Schenkungsteuer: Gutachten bei Übertragung zu Lebzeiten
- AfA-Gutachten: Aufteilung Boden-/Gebäudewert für höhere Abschreibung
- Restnutzungsdauer: Nachweis kürzerer RND für erhöhte AfA
Ablauf Gutachten gegen Finanzamt
- Finanzamt teilt Grundbesitzwert oder Ansatz mit
- Prüfung des Einsparpotenzials durch Sachverständigen Feindler
- Erstellung des Gutachtens (i.d.R. 2–4 Wochen)
- Einlegung des Einspruchs mit beigefügtem Gutachten
