Verkehrswertgutachten Nachlass – Immobilien im Erbfall bewerten
Bei der Abwicklung eines Nachlasses müssen Immobilien korrekt bewertet werden – für die Erbschaftsteuer, die Erbteilung und das Nachlassgericht. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt präzise Verkehrswertgutachten für den Nachlass, die von allen Beteiligten anerkannt werden.
Wofür wird das Nachlassgutachten benötigt?
- Erbschaftsteuer: Nachweis des niedrigeren Marktwerts gegenüber dem Finanzamt
- Erbteilung: Neutrale Bewertungsgrundlage für Miterben
- Pflichtteil: Wertfeststellung für Pflichtteilsberechtigte
- Nachlassgericht: Genehmigung von Immobilienverkäufen durch Testamentsvollstrecker
- Auseinandersetzung: Basis für Abfindungsverhandlungen unter Miterben
Wertermittlung auf den Erbfall-Stichtag
Entscheidend ist der Wertermittlungsstichtag – beim Erbfall ist dies der Todestag des Erblassers. Der Verkehrswert wird auf diesen Stichtag bezogen, unabhängig davon, wann das Gutachten erstellt wird.
