Erbpachtgrundstück – Definition und Abgrenzung
Der Begriff Erbpachtgrundstück wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym mit Erbbaurechtsgrundstück verwendet. Das moderne Erbpachtgrundstück basiert rechtlich auf einem Erbbaurecht nach dem ErbbauRG: Der Grundstückseigentümer behält das Eigentum am Boden, während der Erbbauberechtigte darauf baut und einen Erbbauzins zahlt.
Typische Erbpachtgeber
Häufige Erbpachtgeber sind evangelische und katholische Kirchen, Gemeinden und Städte sowie gemeinnützige Stiftungen. Diese vergeben Grundstücke auf Erbbaurechtsvertragsbasis, um ihr Eigentum langfristig zu erhalten und gleichzeitig Wohnbau zu fördern. In Heidelberg sind insbesondere kirchliche Erbpachtgrundstücke verbreitet.
Bewertung und Marktgängigkeit
Erbpachtgrundstücke werden am Markt häufig mit einem Preisabschlag gegenüber Volleigentumsgrundstücken gehandelt. Die Höhe des Abschlags hängt von der Restlaufzeit des Erbbaurechts, der Höhe des Erbbauzinses und den Vertragsbedingungen ab.
Beleihung
Die Finanzierung von Erbpachtgrundstücken ist möglich, jedoch mit Einschränkungen. Der Beleihungswert liegt in der Regel deutlich unter dem Wert eines vergleichbaren Eigentumsgrundstücks.
