Verkehrswertgutachten Betreuungsgericht – Immobilientransaktionen unter Betreuung
Wenn eine betreute Person eine Immobilie verkaufen oder übertragen möchte, muss das Betreuungsgericht zustimmen. Grundlage ist ein aktuelles Verkehrswertgutachten. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt entsprechende Gutachten für Betreuer, Betreuungsgerichte und Notare.
Wann ist das Gutachten erforderlich?
- Verkauf einer Immobilie durch einen rechtlichen Betreuer
- Schenkung oder Übertragung im Rahmen der Betreuung
- Beleihung von Immobilienvermögen unter Betreuung
- Erbbau- oder Mietrechtsgeschäfte für Betreute
Das Betreuungsgericht prüft, ob der Verkaufspreis dem Verkehrswert entspricht und das Geschäft dem Wohl des Betreuten dient. Ein fundiertes Sachverständigengutachten beschleunigt die Genehmigung.
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