Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten – Rechtssicher für jedes Verfahren
Ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten muss höchsten Anforderungen an Methodik, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit genügen. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt Gutachten, die vor allen deutschen Gerichten als Beweismittel anerkannt werden.
Was macht ein Gutachten gerichtsfest?
- Erstellung nach ImmoWertV durch einen zertifizierten Sachverständigen
- Vollständige Dokumentation aller wertrelevanten Faktoren
- Nachvollziehbare Bewertungsmethodik
- Plausible Marktdatenbasis aus Gutachterausschuss-Veröffentlichungen
- Klare, widerspruchsfreie Schlussfolgerungen
In welchen Gerichtsverfahren wird das Gutachten eingesetzt?
- Familiengericht – Scheidung, Zugewinnausgleich, Unterhalt
- Betreuungsgericht – Genehmigung von Immobilientransaktionen
- Nachlassgericht – Erbstreitigkeiten und Testamentsvollstreckung
- Insolvenzgericht – Verwertung von Immobilien in der Insolvenz
- Zwangsversteigerungsverfahren
Privatgutachten vs. gerichtlich bestellter Sachverständiger
Als privat beauftragter Sachverständiger erstelle ich ein qualitativ gleichwertiges Gutachten wie ein gerichtlich bestellter Gutachter – jedoch schneller und zum Festpreis. Das Gericht muss ein fundiertes Privatgutachten als Beweismittel berücksichtigen.
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