Öffentlich bestellter Sachverständiger Immobilienbewertung
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung genießt das höchste Maß an institutioneller Anerkennung. Seine Gutachten werden von Gerichten, Behörden und Finanzämtern mit besonderem Vertrauen behandelt. Das Sachverständigenbüro Feindler steht für höchste Gutachterqualität im Raum Heidelberg und Rhein-Neckar.
Was bedeutet öffentliche Bestellung und Vereidigung?
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von der zuständigen IHK oder Handwerkskammer nach strengen Eignungskriterien geprüft und bestellt. Die öffentliche Bestellung belegt:
- Besondere Sachkunde auf dem Fachgebiet Immobilienbewertung
- Persönliche Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit
- Pflicht zur gewissenhaften, unparteiischen Gutachtenerstattung
- Höchste Vertrauenswürdigkeit bei Gerichten und Behörden
Gutachten für alle Anlässe
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
- Restnutzungsdauergutachten für das Finanzamt
- Gutachten für Erbschaft und Nachlass
- Gutachten für Scheidung und Zugewinnausgleich
- Gerichtsfeste Privatgutachten
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