Restnutzungsdauergutachten

Restnutzungsdauergutachten – Steuervorteile bei Mietimmobilien sichern

Ein Restnutzungsdauergutachten ermöglicht Vermietern von Immobilien eine deutlich höhere Abschreibung (AfA) beim Finanzamt. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt Restnutzungsdauergutachten, die vom Finanzamt anerkannt werden – rechtssicher und auf Basis der ImmoWertV.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Die Restnutzungsdauer (RND) ist die verbleibende wirtschaftliche Lebenserwartung eines Gebäudes. Standardmäßig setzt das Finanzamt 50 Jahre an (2 % AfA). Kann ein Sachverständiger eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachweisen, steigt die jährliche Abschreibung erheblich – und das Finanzamt muss dies akzeptieren (BFH-Urteil).

Wer profitiert vom Restnutzungsdauergutachten?

  • Vermieter von älteren oder sanierungsbedürftigen Immobilien
  • Käufer von Bestandsimmobilien
  • Kapitalanleger mit hoher Steuerlast

Beispielrechnung

Bei einem Gebäudewert von 300.000 € und einer vom Finanzamt angesetzten RND von 50 Jahren beträgt die AfA 6.000 €/Jahr. Wird durch das Gutachten eine RND von 20 Jahren nachgewiesen, steigt die AfA auf 15.000 €/Jahr – ein Steuervorteil von 9.000 € jährlich.

Ablauf des Restnutzungsdauergutachtens

  1. Kostenfreie Erstberatung und Prüfung des Potenzials
  2. Objektbesichtigung und Zustandserfassung
  3. Gutachtenerstellung nach ImmoWertV-Methodik
  4. Übergabe des finanzamtanerkannten Gutachtens

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