AfA-Gutachten – Steueroptimierung bei Mietimmobilien
Ein AfA-Gutachten (Absetzung für Abnutzung) maximiert Ihre Steuervorteile bei vermieteten Immobilien. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt zwei Arten von AfA-relevanten Gutachten: das Aufteilungsgutachten (Boden-/Gebäudewert) und das Restnutzungsdauergutachten.
Aufteilungsgutachten – Boden- und Gebäudewert
Nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises darf abgeschrieben werden – der Boden nicht. Das Finanzamt teilt den Kaufpreis oft ungünstig auf. Ein Sachverständigengutachten, das einen höheren Gebäudeanteil nachweist, erhöht die jährliche AfA-Basis legal und dauerhaft.
Restnutzungsdauergutachten – Höhere AfA
Standardmäßig setzt das Finanzamt 50 Jahre Restnutzungsdauer an (2 % AfA). Liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer nachweislich darunter, ist eine höhere AfA zulässig – mit erheblicher Steuerwirkung.
Wer braucht ein AfA-Gutachten?
- Käufer älterer oder sanierungsbedürftiger Mietimmobilien
- Kapitalanleger mit hoher Steuerlast
- Eigentümer, die zu hohe Bodenwertanteile vom Finanzamt erhalten haben
Finanzamtanerkannt
Das Gutachten des Sachverständigenbüros Feindler wird vom Finanzamt als Nachweis anerkannt. Grundlage ist die ständige BFH-Rechtsprechung, die Sachverständigengutachten zur Widerlegung der Finanzamtannahmen zulässt.
