AfA-Gutachten Finanzamt – Abschreibung legal maximieren
Das AfA-Gutachten für das Finanzamt umfasst zwei Instrumente zur legalen Maximierung der Gebäudeabschreibung: das Aufteilungsgutachten (Boden-/Gebäudewert) und das Restnutzungsdauergutachten. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt beide Gutachtentypen finanzamtanerkannt.
Instrument 1: Aufteilungsgutachten
Nur der Gebäudewertanteil des Kaufpreises ist abschreibbar – nicht der Bodenwert. Das Finanzamt nutzt pauschale Aufteilungsformeln, die für Vermieter oft ungünstig sind. Ein Sachverständigengutachten, das einen höheren Gebäudeanteil nachweist, erhöht dauerhaft die jährliche AfA-Basis.
Instrument 2: Restnutzungsdauergutachten
Statt der Standard-Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % AfA) kann eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachgewiesen werden. Bei 25 Jahren verdoppelt sich die AfA auf 4 % – das Finanzamt muss dies akzeptieren (BFH-Rechtsprechung).
Kosten-Nutzen-Analyse
Das Honorar für das AfA-Gutachten amortisiert sich in der Regel innerhalb von 1–2 Jahren durch die Steuereinsparung. Bei hohen Steuersätzen und wertvollem Gebäudeanteil kann die kumulative Ersparnis über 10+ Jahre sehr erheblich sein.
