Restnutzungsdauergutachten Finanzamt – Höhere AfA legal durchsetzen
Das Restnutzungsdauergutachten für das Finanzamt ist das wirkungsvollste steuerliche Instrument für Vermieter. Es weist nach, dass die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die vom Finanzamt angenommenen 50 Jahre – mit erheblicher Steuerwirkung.
Rechtliche Grundlage
Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 28.07.2021 – IX R 25/19) hat bestätigt, dass Steuerpflichtige durch ein Sachverständigengutachten eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachweisen und damit eine höhere AfA geltend machen können. Das Finanzamt ist an diesen Nachweis gebunden.
So profitieren Sie
- Standard-AfA: 2 % auf 50 Jahre Nutzungsdauer
- Bei nachgewiesener RND von 25 Jahren: 4 % AfA
- Bei nachgewiesener RND von 20 Jahren: 5 % AfA
- Bei nachgewiesener RND von 10 Jahren: 10 % AfA
Für welche Immobilien lohnt sich das Gutachten?
Besonders lohnend bei älteren Bestandsimmobilien, Gebäuden mit erheblichem Sanierungsstau, sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhäusern und Objekten mit strukturellen Mängeln, die die wirtschaftliche Nutzungszeit verkürzen.
