Verkehrswertgutachten Erbbaurecht – Spezialbewertung für Erbbaurechtsobjekte
Die Bewertung von Erbbaurechten ist anspruchsvoll und erfordert spezielle Sachkunde. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt Verkehrswertgutachten für Erbbaurechte – für das Erbbaurecht selbst und für das Erbbaurechtsgrundstück.
Was wird bewertet?
- Erbbaurecht: Wert des Rechts, auf fremdem Grund zu bauen und das Gebäude zu nutzen
- Erbbaurechtsgrundstück: Wert des belasteten Grundstücks für den Eigentümer
- Abhängig von Erbbauzins, Restlaufzeit, Anpassungsklauseln und Heimfallansprüchen
Anlässe für das Erbbaurechtsgutachten
- Kauf oder Verkauf von Erbbaurechtsobjekten
- Erbschaft und steuerliche Bewertung
- Verlängerung oder Neuverhandlung des Erbbaurechtsvertrags
- Beleihung durch Kreditinstitute
Erbbaurechtsgutachten anfragen →
