Verkehrswertgutachten Gericht – Gerichtsfeste Immobilienbewertung
Vor deutschen Gerichten muss ein Verkehrswertgutachten höchsten Anforderungen an Methodik und Nachvollziehbarkeit genügen. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt gerichtsfeste Privatgutachten für alle Gerichtsverfahren, in denen Immobilienwerte eine Rolle spielen.
Gerichtsverfahren mit Immobilienbewertung
- Familiengericht – Scheidung, Zugewinnausgleich
- Betreuungsgericht – Genehmigung von Immobilientransaktionen
- Nachlassgericht – Erbstreitigkeiten
- Insolvenzgericht – Verwertung von Immobilienvermögen
- Zwangsversteigerung – Feststellung des Verkehrswerts als Bietergrundlage
- Verwaltungsgericht – Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
Privatgutachten vs. gerichtlich bestelltes Gutachten
Ein Privatgutachten ist oft schneller und günstiger als ein gerichtlich bestelltes Gutachten. Es ist prozessual als Urkundenbeweis verwertbar. Das Gericht muss sich damit auseinandersetzen und es kann ein gerichtliches Obergutachten vermeiden.
