Verkehrswertgutachten Erbbaurecht

Verkehrswertgutachten Erbbaurecht – Spezialbewertung für Erbbaurechtsobjekte

Die Bewertung von Erbbaurechten ist anspruchsvoll und erfordert spezielle Sachkunde. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt Verkehrswertgutachten für Erbbaurechte – für das Erbbaurecht selbst und für das Erbbaurechtsgrundstück.

Was wird bewertet?

  • Erbbaurecht: Wert des Rechts, auf fremdem Grund zu bauen und das Gebäude zu nutzen
  • Erbbaurechtsgrundstück: Wert des belasteten Grundstücks für den Eigentümer
  • Abhängig von Erbbauzins, Restlaufzeit, Anpassungsklauseln und Heimfallansprüchen

Anlässe für das Erbbaurechtsgutachten

  • Kauf oder Verkauf von Erbbaurechtsobjekten
  • Erbschaft und steuerliche Bewertung
  • Verlängerung oder Neuverhandlung des Erbbaurechtsvertrags
  • Beleihung durch Kreditinstitute

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