Restnutzungsdauergutachten – Steuervorteile bei Mietimmobilien sichern
Ein Restnutzungsdauergutachten ermöglicht Vermietern von Immobilien eine deutlich höhere Abschreibung (AfA) beim Finanzamt. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt Restnutzungsdauergutachten, die vom Finanzamt anerkannt werden – rechtssicher und auf Basis der ImmoWertV.
Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Die Restnutzungsdauer (RND) ist die verbleibende wirtschaftliche Lebenserwartung eines Gebäudes. Standardmäßig setzt das Finanzamt 50 Jahre an (2 % AfA). Kann ein Sachverständiger eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachweisen, steigt die jährliche Abschreibung erheblich – und das Finanzamt muss dies akzeptieren (BFH-Urteil).
Wer profitiert vom Restnutzungsdauergutachten?
- Vermieter von älteren oder sanierungsbedürftigen Immobilien
- Käufer von Bestandsimmobilien
- Kapitalanleger mit hoher Steuerlast
Beispielrechnung
Bei einem Gebäudewert von 300.000 € und einer vom Finanzamt angesetzten RND von 50 Jahren beträgt die AfA 6.000 €/Jahr. Wird durch das Gutachten eine RND von 20 Jahren nachgewiesen, steigt die AfA auf 15.000 €/Jahr – ein Steuervorteil von 9.000 € jährlich.
Ablauf des Restnutzungsdauergutachtens
- Kostenfreie Erstberatung und Prüfung des Potenzials
- Objektbesichtigung und Zustandserfassung
- Gutachtenerstellung nach ImmoWertV-Methodik
- Übergabe des finanzamtanerkannten Gutachtens
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