Restnutzungsdauergutachten Ludwigshafen

Restnutzungsdauergutachten Ludwigshafen – AfA optimieren & Steuern sparen

Vermieter in Ludwigshafen können durch ein Restnutzungsdauergutachten die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer ihrer Immobilie nachweisen und so eine höhere AfA beim Finanzamt geltend machen.

Wie funktioniert das?

Statt der pauschalen 50-Jahr-Nutzungsdauer (2 % AfA) ermittelt das Sachverständigenbüro Feindler die tatsächliche Restnutzungsdauer. Liegt diese unter 50 Jahren, steigt der AfA-Satz entsprechend – bei 25 Jahren auf 4 %, bei 20 Jahren auf 5 %. Der BFH hat dieses Verfahren ausdrücklich bestätigt.

Für welche Objekte lohnt es sich?

Besonders für ältere Mietobjekte in Ludwigshafen mit Baujahr vor 1980, sanierungsbedürftigen Häusern oder Objekten in weniger gefragten Lagen ist das Gutachten häufig rentabel.

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