Verkehrswertgutachten Zugewinnausgleich – Immobilienwert bei Scheidung neutral ermitteln
Beim Zugewinnausgleich ist der Verkehrswert der Immobilie der Schlüsselwert für die Ausgleichszahlung. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt unparteiische Verkehrswertgutachten für den Zugewinnausgleich, die von Anwälten und Familiengerichten im Raum Heidelberg und Rhein-Neckar anerkannt werden.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung das Vermögen ausgeglichen, das ein Ehepartner während der Ehe mehr erworben hat. Immobilien werden mit ihrem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Scheidung (Endvermögen) und zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) bewertet.
Stichtage der Bewertung
- Anfangsvermögen: Wert zum Zeitpunkt der Eheschließung (Rückwärtsbewertung)
- Endvermögen: Wert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags
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