Verkehrswertgutachten Schenkung – Schenkungsteuer optimieren
Bei der Schenkung einer Immobilie setzt das Finanzamt den Wert nach dem Bewertungsgesetz an – oft deutlich über dem tatsächlichen Marktwert. Ein Verkehrswertgutachten bei der Schenkung kann den niedrigeren Verkehrswert nachweisen und die Schenkungsteuer erheblich reduzieren.
Rechtliche Grundlage
§ 198 BewG ermöglicht es, durch ein qualifiziertes Gutachten eines Immobiliengutachters den niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Das Finanzamt ist an diesen niedrigeren Wert gebunden.
Typische Schenkungsszenarien
- Eltern übertragen Immobilie auf Kinder (vorweggenommene Erbfolge)
- Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt – kombiniert mit Nießbrauchsgutachten
- Übertragung von Vermietungsobjekten zur Steueroptimierung
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