Verkehrswertgutachten Scheidung – Neutrales Gutachten für den Zugewinnausgleich
Bei einer Scheidung ist ein Verkehrswertgutachten oft der einzige Weg, Streit über den Immobilienwert zu beenden. Das Sachverständigenbüro Feindler erstellt neutrale, gerichtsfeste Gutachten, die von Anwälten und Familiengerichten im Raum Heidelberg anerkannt werden.
Warum ein Gutachten bei Scheidung?
Immobilien sind häufig der größte Vermögensposten bei der Scheidung. Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert des gemeinsamen Hauses oder der Wohnung objektiv festgestellt werden. Ein unabhängiges Sachverständigengutachten:
- Schafft eine neutrale, von beiden Parteien akzeptierte Grundlage
- Verhindert langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren
- Ist als Privatgutachten vor dem Familiengericht verwertbar
- Ermöglicht sachgerechte Abfindungsverhandlungen
Häufige Konstellationen
- Ein Partner übernimmt das Haus: Marktwert bestimmt die Ausgleichszahlung
- Gemeinsamer Verkauf: Gutachten als Basis für den Angebotspreis
- Vermietetes Objekt: Ertragswertgutachten für die Aufteilung der Rendite
- Familiengericht: Privatgutachten als Beweismittel
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