AfA Gutachten Speyer – Mehr Abschreibung für Vermieter
Mit einem AfA Gutachten in Speyer vom Sachverständigenbüro Feindler weisen Sie dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer nach und erhöhen Ihren Abschreibungssatz rechtssicher gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
BFH-konforme Gutachten
Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass ein Sachverständigengutachten als Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer anerkannt werden muss. Unser Gutachten ist methodisch einwandfrei und finanzamttauglich.
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