Verkehrswertgutachten Sacheinlage

Verkehrswertgutachten Sacheinlage – Immobilien als Gesellschaftseinlage bewerten

Wird eine Immobilie als Sacheinlage in eine Gesellschaft (GmbH, AG, GbR) eingebracht, muss ihr Wert durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen werden. Das Verkehrswertgutachten für die Sacheinlage des Sachverständigenbüros Feindler erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

Gesetzliche Anforderungen

Bei GmbH- und AG-Gründungen sowie Kapitalerhöhungen verlangt das Handelsrecht einen Sachgründungsbericht mit Wertnachweis für Sacheinlagen. Das Sachverständigengutachten ist Pflichtbestandteil der Handelsregistereintragung.

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