Verkehrswertgutachten Erbschaft Rhein-Neckar-Kreis
Bei einer geerbten Immobilie im Rhein-Neckar-Kreis erstellt das Sachverständigenbüro Feindler ein Erbschaftsgutachten – für niedrigere Erbschaftsteuer und eine faire Erbauseinandersetzung zwischen den Erben.
Niedrigeren Wert nachweisen
Das Finanzamt setzt Immobilienwerte pauschal nach dem Vergleichswertverfahren an – oft zu hoch. Mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG weisen Sie den tatsächlichen Marktwert nach und sparen Erbschaftsteuer.
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