- Welche Dienstleistungen bieten Sie an?
Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Verkehrswertermittlung, Bauschadenbewertung und Schimmelpilzbewertung. Schauen Sie sich in unsere Dienstleistungen um und lassen Sie sich gerne beraten! - Wie kann ich einen Termin buchen?
Schreiben Sie uns gerne eine eMail oder rufen Sie an. Nach einem Vorgespräch können wir gerne einen Termin vereinbaren - Was kostet eine Immobilienbewertung?
Die Kosten variieren je nach Dienstleistung und Umfang. Wir bieten faire Preise, die sich jeder leisten kann. - Bieten Sie auch Onlineberatungen und Videotermine an?
Ja, wir bieten flexible Online-Beratungen an, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. - Wo sind Sie tätig?
Unser Einzugsgebiet umfasst die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern. - Was ist ein Immobiliengutachten?
Ein Immobiliengutachten ist eine objektive Bewertung des Wertes einer Immobilie, die von einem qualifizierten Sachverständigen durchgeführt wird. Es dient als Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf oder finanzielle Bewertungen. - Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
DieDauer der Gutachtenerstellung eines Vollgutachtens hängt von der Komplexität der Immobilie und den gewünschten Leistungen ab. In der Regel liegt der Zeitrahmen zwischen 3 und 6 Wochen. Sollte es kurzfristig nötig sein, bieten wir auch einen Express-Service an, um Ihnen in dringenden Fällen schnellstmöglich zu helfen. Egal, ob es sich um ein einfaches oder komplexes Gutachten handelt – wir sorgen dafür, dass Sie die nötigen Informationen rechtzeitig erhalten, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Ein Kurzgutachten kann binnen einer Woche erstellt werden. - Was kostet ein Immobiliengutachten?
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang des Gutachtens. Wir bieten faire Preise, die sich jeder leisten kann. Eine detaillierte Preisanfrage kann über unser Kontaktformular erfolgen. Sprechen Sie uns einfach an. - Bieten Sie auch Gutachten für gewerbliche Immobilien an?
Ja, wir erstellen Gutachten sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien. Unsere Gutachter sind hochqualifiziert und verfügen über umfassende Expertise in beiden Bereichen, um Ihnen fundierte und maßgeschneiderte Bewertungen zu bieten. - Was passiert, wenn ich mit einem Gutachten nicht einverstanden bin?
Sollten Sie mit dem Gutachten nicht zufrieden sein, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns direkt zu kontaktieren, um eventuelle Unstimmigkeiten zu klären. Bei Bedarf können wir das Gutachten auf Basis Ihrer Rückmeldung erneut prüfen und gegebenenfalls anpassen. - Welche Unterlagen benötigen Sie für die Gutachtenerstellung?
Für die Erstellung eines Gutachtens benötigen wir in der Regel Grundbuchauszüge, Baupläne, Informationen über durchgeführte Modernisierungen sowie weitere relevante Dokumente. Diese Unterlagen helfen uns, eine präzise und fundierte Bewertung Ihrer Immobilie vorzunehmen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt auch vom gewünschten Gutachten ab. Dies besprechen wir im Detail im kostenlosen Vorgespräch. - Lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für meine Immobilie?
Ja, ein Gutachten zur Restnutzungsdauer (RND) Ihrer Immobilie kann Ihnen wertvolle Einblicke in die verbleibende Nutzungsdauer und den potenziellen Wert Ihrer Immobilie geben. Dies ermöglicht es Ihnen, strategische Entscheidungen bezüglich Investitionen oder eines Verkaufs zu treffen. Pauschal kann man sagen, dass die Immobilie älter als aus dem Baujahr 1987 (Stand 2025) sein sollte. - Wie wird die Nutzungsdauer einer Immobilie berechnet?
Die Restnutzungsdauer (RND) wird gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) § 4 Abs. 3 Satz 1 berechnet. Das Gebäudealter dient dabei als Ausgangspunkt, und durch wesentliche Modernisierungen kann das Gebäude quasi „verjüngt“ werden, was sich auf die Restnutzungsdauer auswirkt. - Findet im Rahmen der Begutachtung eine Besichtigung der Immobilie statt?
Eine Besichtigung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch in vielen Fällen von Vorteil sein bzw. ist bei bestimmten Gutachten aber Voraussetzung. Sie trägt zur Präzision der Bewertung bei und kann Rückfragen, z. B. seitens des Finanzamts, minimieren, wodurch das Gutachten leichter anerkannt wird. - Kann ich die Besichtigung nachträglich erfolgen?
Ja, eine Besichtigung kann nachträglich beauftragt werden. Sollten Sie sich nachträglich für eine Besichtigung entscheiden, können Sie uns einfach kontaktieren, und wir organisieren diese entsprechend. Eine Besichtigung kann oft zusätzliche wertvolle Informationen liefern und die Genauigkeit des Gutachtens erhöhen, insbesondere bei komplexeren Objekten oder besonderen Fragestellungen. Zudem kann eine Besichtigung dazu beitragen, eventuelle Rückfragen von Finanzbehörden zu minimieren und die Anerkennung des Gutachtens zu erleichtern. - Was passiert, wenn ich keine Besichtigung wünsche?
Sollten Sie sich gegen eine Besichtigung entscheiden, basiert das Gutachten ausschließlich auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen. Obwohl wir auch ohne Besichtigung eine verlässliche Bewertung liefern, kann eine Vor-Ort-Besichtigung zusätzliche wertvolle Erkenntnisse liefern. - Wie kann ich sicherstellen, dass mein Gutachten anerkannt wird?
Um die bestmögliche Anerkennung Ihres Gutachtens zu gewährleisten, empfehlen wir eine Besichtigung der Immobilie. Dies ermöglicht eine umfassende und präzise Einschätzung, die auf einem maximalen Informationsstand basiert. Die Besichtigung kann auch im Nachgang beauftragt werden. - Was ist, denn ich nicht alle Unterlagen zur Hand habe?
Damit wir Ihr Gutachten schnell und reibungslos bearbeiten können, bitten wir Sie, alle benötigten Unterlagen direkt bei der Beauftragung bereitzustellen. So können wir unmittelbar mit der Erstellung beginnen und Verzögerungen vermeiden. Sollten Sie dennoch etwas nachreichen müssen, ist das natürlich kein Problem – beachten Sie jedoch, dass wir erst nach Erhalt aller relevanten Dokumente mit der Bearbeitung starten können. Alternativ können wir die Unterlagen auch im Rahmen einer Vollmacht für Sie anfordern. - Was ist, wenn ich mit mit den Angaben zur Modernisierung nicht sicher bin?
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, genaue Angaben zu den durchgeführten Modernisierungen zu machen, machen Sie sich keine Sorgen! Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Unser engagiertes Team wird Ihre Unterlagen gerne überprüfen und die Plausibilität der Informationen bewerten. Falls erforderlich, schätzen wir bestimmte Parameter mit Sorgfalt basierend auf den Informationen, die Sie uns geben. - Welchen Bewertungsstichtag sollte ich wählen?
Wenn Sie Ihre Immobilie vor Kurzem erworben haben und noch keine Steuererklärung eingereicht wurde, empfehlen wir Ihnen, den Stichtag des wirtschaftlichen Besitzübergangs zu wählen. Falls bereits Abschreibungen vorgenommen wurden, ist es sinnvoll, den Jahresanfang des entsprechenden Steuerjahres als Stichtag zu nutzen. Im Zweifelsfall kann Ihnen Ihr Steuerberater dabei helfen, den optimalen Stichtag auszuwählen, um die besten steuerlichen Vorteile zu erzielen. - Gelten Restnutzungsdauergutachten, die für ein Steuerjahr anerkannt wurden, auch automatisch für die folgenden Jahre?
Die Gebäude-AfA (Absetzung für Abnutzung) wird jährlich neu festgelegt, selbst wenn sie nicht in Bestandskraft erwächst. In der Regel wird jedoch eine einmal anerkannte verkürzte Restnutzungsdauer für die Folgejahre fortgeführt, bis das Gebäude vollständig abgeschrieben oder verkauft wurde. So können Sie sicherstellen, dass Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren, die Ihnen zustehen. - Kann ich die Kosten für das Gutachten steuerlich geltend machen?
Ja, wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt, können Sie die Kosten für das Gutachten steuerlich als Werbungskosten absetzen. So profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen. - Warum kann nur der Gebäudewert und nicht der Grundstückswert abgeschrieben werden?
Grund und Boden sind als unvergänglich anzusehen, da sie keinem natürlichen Verschleiß ausgesetzt sind. Gebäude hingegen erfahren im Laufe ihrer Lebensdauer Abnutzung, Alterung und Wertminderung. Aus diesem Grund kann steuerlich lediglich der Wert des Gebäudes über Abschreibungen geltend gemacht werden. Es ist wichtig, diese Aspekte zu berücksichtigen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und ein besseres Verständnis für die finanziellen Belange Ihrer Immobilien zu entwickeln. - Was bringt ein Restnutzungsdauer Gutachten?
Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer (RND) liefert Ihnen präzise Informationen darüber, wie lange Ihre Immobilie wirtschaftlich nutzbar ist. Es hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen in Bezug auf Investitionen, Sanierungen oder den Verkauf zu treffen und spielt eine wichtige Rolle bei Ihrer steuerlichen Planung. Mit diesen wertvollen Einblicken können Sie strategisch handeln und die besten Optionen für Ihre Immobilie wählen. - Wie reiche ich ein Restnutzungsdauergutachten ein?
Das Gutachten kann problemlos mit Ihrer Steuererklärung oder bei Anträgen auf steuerliche Bewertungen eingereicht werden. Wir stellen sicher, dass das Gutachten in einem Format geliefert wird, das den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht, um die Anerkennung zu erleichtern. So können Sie sicher sein, dass Ihre Unterlagen optimal vorbereitet sind. - Was bedeuten die restlichen Jahre bei der Restnutzungsdauer?
Die Restnutzungsdauer (RND) in Jahren zeigt Ihnen, wie lange Ihre Immobilie unter normalen Bedingungen voraussichtlich noch genutzt werden kann. Dieses Ergebnis beruht auf einer umfassenden Analyse verschiedener Faktoren, darunter das Alter des Gebäudes, durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen und der aktuelle Zustand der Immobilie. - Welche Faktoren beeinflussen die Restnutzungsdauer?
Zu den wesentlichen Faktoren, die in die Bewertung einfließen, zählen das Alter des Gebäudes, durchgeführte Modernisierungen, der aktuelle Zustand der Immobilie sowie die Art der Nutzung. Diese Aspekte werden im Gutachten sorgfältig analysiert, um eine präzise Restnutzungsdauer zu ermitteln. - Was mache ich, wenn das Finanzamt das Gutachten nicht anerkennt?
Sollte das Finanzamt Ihr Gutachten nicht anerkennen, stehen wir Ihnen zur Seite, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten zu klären. In den meisten Fällen können wir potenzielle Probleme durch eine umfassende Erklärung der Bewertungsgrundlagen aus dem Weg räumen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir nicht als Steuerberater oder Rechtsanwälte fungieren und Sie daher nicht rechtlich vertreten können. - Was ist der Unterschied zwischen dem Wertermittlungsstichtag und dem Erstellungsdatum des Gutachtens?
Wertermittlungsstichtag: Dies ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Es sind die Marktverhältnisse und allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Immobilienmarkt zu diesem Zeitpunkt, die für die Bewertung maßgeblich sind.
Erstellungsdatum des Gutachtens: Dies ist das Datum, an dem das Gutachten tatsächlich erstellt und erstmalig vorgelegt wird. Es kann später sein als der Wertermittlungsstichtag, da die Erstellung des Gutachtens Zeit in Anspruch nimmt.
Zusammengefasst: Der Wertermittlungsstichtag bestimmt den Zeitpunkt der Bewertung, während das Erstellungsdatum des Gutachtens das Datum der Fertigstellung des Gutachtens ist.
FAQ – Fragen und Antworten
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Eine Antwort zu „FAQ – Fragen und Antworten“
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